Was Artikel 50 regelt
- Anbieter von KI-Systemen, die Bilder erzeugen, müssen die Ergebnisse maschinenlesbar als KI-generiert kennzeichnen. Dafür gibt es eine Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026.
- Wer KI-Inhalte veröffentlicht, die echte Personen, Orte oder Ereignisse täuschend echt darstellen (Deepfakes), muss das offenlegen.
- Der Hinweis muss klar erkennbar sein, spätestens beim ersten Kontakt mit dem Inhalt.
Was das für KI-Produktfotos bedeutet
KI-Models in Produktbildern zeigen Menschen, die es so nicht gibt. Ob das im Einzelfall unter die Deepfake-Regel fällt, ist noch nicht abschließend geklärt. Ein offener Hinweis schafft Vertrauen und vermeidet Risiken.
So kennzeichnest du praktisch
- Ein Satz im Footer oder auf der Produktseite, zum Beispiel: „Die Personen auf unseren Produktbildern sind KI-generiert.“
- Ein Hinweis in den Bildunterschriften oder Alt-Texten
- Metadaten in den Bilddateien beibehalten
Wie wir es machen
Auf dieser Website steht unter jeder Seite, dass alle Personen und Produktbilder KI-generiert sind. Für rechtsverbindliche Auskunft wende dich an deine Rechtsberatung.


